über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet “Kirchweg“ im Stadtteil Bachfeld
Zum Schutz des Wasserhaushaltes wird im Landkreis Sonneberg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.
Sonneberg, 17. Juni 2022 – Durch die seit Wochen nicht ausreichenden Niederschläge und die hohen Verdunstungsraten hat der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen. Eine Verbesserung durch länger anhaltenden Niederschlag zeichnet sich derzeit nicht ab. Die Mindestwasserführung ist in den meisten Gewässern des Landkreises Sonneberg nicht mehr gegeben.