„Was lange währt wird endlich gut!“ oder „Gut Ding will Weile haben.“ hätte als Motto über der ersten Sitzung des neugewählten Stadtrates am 11.07.2024 stehen können. Denn anders als es die Thüringer Kommunalordnung vorsieht fand nach der Wahl des Stadtrates am 26. Mai 2024 die konstituierende Sitzung des Stadtrates nicht binnen 2 Wochenfrist statt. Auch der am 20. Juni anberaumte Termin zur Konstituierung platzte, weil es keinen berechtigten Versammlungsleiter gab. Grund dafür war, dass die noch amtierende Bürgermeisterin Ute Hopf aufgrund eines Trauerfalls verhindert war, die Amtsperiode ihres Beigeordneten und Stellvertreters aber bereits am 31.Mai zu Ende ging, der neu gewählte Bürgermeister Mark Schwimmer noch nicht im Amt war und zudem die Stelle des geschäftsführenden Beamten schon längerer Zeit vakant ist. Infolge dieser äußerst seltenen Konstellation musste die konstituierende Stadtratssitzung verschoben werden, bis die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters am 1. Juli begonnen hatte und dieser dann unter Beachtung der Ladungsfristen die Stadtratssitzung einberufen konnte.
Am 11.Juli war es aber dann doch soweit. Der Stadtrat traf sich zu seiner konstituierenden Sitzung, an der bis auf Stadtrat Falk Pfütsch, der urlaubsbedingt entschuldigt war, alle neu gewählten Stadträte teilnahmen. Gemäß der Thüringer Kommunalordnung verpflichtete Bürgermeister Mark Schwimmer die Stadträte mit den Worten:
„Ich verpflichte Sie hiermit gemäß § 24 Absatz 2 ThürKO zur gestzmäßigen und gewissenhaften Ausübung Ihres Amtes.
Bei der Ausübung Ihres Amtes handeln Sie nach Ihrer freien , nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden.
Sie haben gegenüber der Stadt Schalkau eine besondere Treuepflicht, welche auch die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten umfasst; das gilt auch wenn Sie nicht mehr im Amt sind.
Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen.“
Diese Verpflichtung nahmen die Stadträte sodann einzeln mit den Worten „Ich verpflichte mich.“ und durch Handschlag mit dem Bürgermeister an.
Nachdem die Stadträte verpflichtet worden waren folgte die Wahl des Beigeordneten der Stadt Schalkau. Dieser wird aus den Reihen der gewählten Stadträte in geheimer Abstimmung von den Mitgliedern des Stadtrates auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und muss mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen erhalten. Als Kandidaten wurden für die Wahl vorgeschlagen: Frau Jessica Müller (Bündnis für Schalkau), Herr Michael Stammberger (Die Linke) und Gerd Walgenbach (Forum aktive Bürger). Mit 11 von 16 gültigen Stimmen setzte sich Gerd Walgenbach klar gegen seine Mitbewerber im ersten Wahlgang durch.
Da der Beigeordnete Ehrenbeamter auf Zeit ist, nahm Bürgermeister Mark Schwimmer vom Gewählten den Diensteid für Beamte in Thüringen ab: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend erfolgte die Ernennung von Herrn Gerd Walgenbach zum Ehrenbeamten auf Zeit als Beigeordneter der Stadt Schalkau ebenfalls durch den Bürgermeister Mark Schwimmer.
In seiner Antrittsrede bedankte sich Herr Walgenbach für das ihm entgegengebrachte Vertrauen beim Stadtrat. Seine Aufgabe als Beigeordneter wolle er unparteiisch, sachorientiert und immer zum Wohle der Stadt Schalkau, ihrer Ortsteile und ihrer Bürger ausüben.
Als dienstältester Stadtrat bringt Gerd Walgenbach in sein neues Amt als Beigeordneter die Erfahrungen von mehr als 24 Jahren als Stadtratsmitglied ein, ein Erfahrungsschatz, den es noch lange Zeit zum Wohle der Stadt Schalkau einzusetzen gilt.
Ich wünsche Gerd Walgenbach viel Freude in seinem neuen Amt, viele gute Ideen, das richtige Augenmaß für das Machbare und das Gespür für die richtigen Entscheidungen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm.
Mark Schwimmer
Bürgermeister