Wegen Bauarbeiten ist die Ortsdurchfahrt Bachfeld voll gesperrt.

Die Umleitung erfolgt großräumig und ist ausgeschildert.

 

mit freundlichen Grüßen

i.A. Hofmann

Hauptamtsleiterin

Stadt Schalkau

- Der Bürgermeister -

 

Stellenausschreibung

Die Stadt Schalkau sucht ab 01.01.2026, zunächst befristet mit der Aussicht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, eine  

 

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

 

mit einem Stellenumfang von 30 – 39 Wochenstunden für unsere Kindertagesstätte „Kleine Socken“ in Bachfeld.

 

In unserer Kindertagesstätte erwartet Sie ein offener pädagogischer Ansatz, bei dem die Kinder in ihrem individuellen Entwicklungsprozess begleitet und gefördert werden. Sie arbeiten in einem engagierten Team, das mit viel Herzblut bei der Sache ist und großen Wert auf eine wertschätzende, gruppenoffene Atmosphäre legt.

 

Zu Ihrem vielfältigen Tätigkeitsfeld gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis Schuleintritt entsprechend der Struktur der Einrichtung unter Berücksichtigung der Inhalte der pädagogischen Konzeption und des Thüringer Bildungsplanes
  • bedürfnisorientiertes Arbeiten
  • tägliche Verwaltungsarbeit (Portfolio, Dokumentation der kindlichen Entwicklung)
  • Elternarbeit

Änderungen im Aufgabenzuschnitt bleiben vorbehalten.

 

Unsere Anforderungen an Sie:

  • abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder gleichwertiger Abschluss nach ThürKigaG § 16
  • Einfühlsamkeit, Geduld und Empathie im Umgang mit den betreuten Kindern sowie die Fähigkeit, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen
  • Offenheit und Kommunikationsstärke
  • Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und Engagement
  • musikalische Fähigkeiten (z. B. Instrumentenspiel) sind von Vorteil
  • Nachweis der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und gesetzlich vorgesehene Impfungen

Wir bieten Ihnen:

  • einen verantwortungsvollen, interessanten und vielseitigen Arbeitsbereich mit Verantwortung
  • Vergütung und Leistungen nach dem TVöD-VKA
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Fahrrad-Leasing

 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen die Zukunft unserer Kinder zu gestalten!

 

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise)

 

bis spätestens 21. November 2025

 

ausschließlich per Post an folgende Anschrift: Stadt Schalkau, Hauptamt, Markt 1, 96528 Schalkau. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Leuthäuser gerne zur Verfügung, Telefon: 036766 291-20.

 

Bitte sehen Sie unbedingt von der Einsendung von Originalunterlagen ab. Die Bewerbungsunterlagen werden nach zwei Monaten datenschutzkonform vernichtet, sofern Sie nicht ausdrücklich eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen wünschen. Wir weisen darauf hin, dass Kosten für das Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Schalkau die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheben, verarbeiten und nutzen darf.

 

Schalkau, 28. Oktober 2025

 

Mark Schwimmer

Bürgermeister

 

 Thüringen stärkt das Ehrenamt - Neue Ehrenamtsförderung startet

Die Thüringer Landesregierung setzt mit einer neuen Ehrenamtsförderung einen Meilenstein für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Auf Basis des im Juli 2024 verabschiedeten Ehrenamtsgesetzes stellt das Land künftig in einem Landesprogramm 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um das Ehrenamt in Thüringen zu stärken – zielgerichtet und nah an den Menschen.

Die neue Förderung ist ein Ehrenamtsturbo für Thüringen und erfolgt digital und bürgernah, so der Thüringer Ehrenamtsminister Stefan Gruhner. Eine entsprechende Übersicht mit allen wichtigen Informationen und Förderbedingungen sind in dem hier verlinkten Factsheet hinterlegt.

Neue Richtlinie, die das Ehrenamt breit und vielfältig fördert:

Wer wird gefördert?
Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristische Personen

Voraussetzung:
unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement insbesondere in den Bereichen

  • Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
  • Sport, Bildung und Gesundheit
  • Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
  • Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung

Was kann gefördert werden?

  • Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
  • Kooperationsprojekte: mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher
  • Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation).
  • Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt
  • Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.
  • Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit).
  • Kosten von Trainerlizenzen.

Voraussetzung:

  • Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement.
  • Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung)

Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.

Welche Antragsfristen gibt es?

Projektförderung 2025: bis zum 15. September 2025.
Projektförderung 2026: vom 1. Dezember 2025 bis 15. April 2026.

Anträge in Notlagen können jederzeit gestellt werden!

Was kann in Notsituationen gefördert werden:

  • Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen.
  • Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine.
  • Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter: https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung.

Benötigt werden unter anderem:

  • Personalausweis
  • Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis
  • Satzung, Verträge, Registerauszüge
  • Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage

Wie geht es weiter?

  • Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden.
  • Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab
  • Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Kontakt & Hilfe:

Alle Infos zur neuen Ehrenamtsförderung findet man unter https://thueringen.de/ehrenamt

Fragen zur Antragstellung sind bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0361/57 333 2000

Das Land Thüringen fördert ehrenamtliches Engagement darüber hinaus durch:

  • über 400.000 Euro aus Lottomitteln für gemeinnützige Projekte (im Halbjahr 2025)
  • Neuer GEMA-Pauschalvertrag zur finanziellen Entlastung der Vereine: 2025 stehen 200.000 Euro zur Verfügung, ab 2026 jährlich 300.000 Euro.
  • die Thüringer Ehrenamtsstiftung:
    • Mit 3,5 Millionen Euro wird sie institutionell gefördert.
    • Zusätzlich fließen 2,79 Millionen Euro in Programme zur Stärkung kleiner Vereine, insbesondere im ländlichen Raum – allein 2,5 Millionen Euro davon in das Programm „Aktiv vor Ort“.
    • 1,38 Millionen Euro für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Freiwilligenagenturen in derzeit 18 Landkreisen und kreisfreien Städten 
  • für den Erhalt von Kultur und Tradition erhält der Heimatbund Thüringen 93.100 Euro, der Landestrachtenverband 116.120 Euro.

 

 

„Was lange währt wird endlich gut!“ oder „Gut Ding will Weile haben.“ hätte als Motto über der ersten Sitzung des neugewählten Stadtrates am 11.07.2024 stehen können. Denn anders als es die Thüringer Kommunalordnung vorsieht fand nach der Wahl des Stadtrates am 26. Mai 2024 die konstituierende Sitzung des Stadtrates nicht binnen 2 Wochenfrist statt. Auch der am 20. Juni anberaumte Termin zur Konstituierung platzte, weil es keinen berechtigten Versammlungsleiter gab. Grund dafür war, dass die noch amtierende Bürgermeisterin Ute Hopf aufgrund eines Trauerfalls verhindert war, die Amtsperiode ihres Beigeordneten und Stellvertreters aber bereits am 31.Mai zu Ende ging, der neu gewählte Bürgermeister Mark Schwimmer noch nicht im Amt war und zudem die Stelle des geschäftsführenden Beamten schon längerer Zeit vakant ist. Infolge dieser äußerst seltenen Konstellation musste die konstituierende Stadtratssitzung verschoben werden, bis die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters am 1. Juli begonnen hatte und dieser dann unter Beachtung der Ladungsfristen die Stadtratssitzung einberufen konnte.

Am 11.Juli war es aber dann doch soweit. Der Stadtrat traf sich zu seiner konstituierenden Sitzung, an der bis auf Stadtrat Falk Pfütsch, der urlaubsbedingt entschuldigt war, alle neu gewählten Stadträte teilnahmen. Gemäß der Thüringer Kommunalordnung verpflichtete Bürgermeister Mark Schwimmer die Stadträte mit den Worten:

Ich verpflichte Sie hiermit gemäß § 24 Absatz 2 ThürKO zur gestzmäßigen und gewissenhaften Ausübung Ihres Amtes.

Bei der Ausübung Ihres Amtes handeln Sie nach Ihrer freien , nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht

gebunden.

Sie haben gegenüber der Stadt Schalkau eine besondere Treuepflicht, welche auch die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten umfasst; das gilt auch wenn Sie nicht mehr im Amt sind.

Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen.“

Diese Verpflichtung nahmen die Stadträte sodann einzeln mit den Worten „Ich verpflichte mich.“ und durch Handschlag mit dem Bürgermeister an.

Nachdem die Stadträte verpflichtet worden waren folgte die Wahl des Beigeordneten der Stadt Schalkau. Dieser wird aus den Reihen der gewählten Stadträte in geheimer Abstimmung von den Mitgliedern des Stadtrates auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und muss mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen erhalten. Als Kandidaten wurden für die Wahl vorgeschlagen: Frau Jessica Müller (Bündnis für Schalkau), Herr Michael Stammberger (Die Linke) und Gerd Walgenbach (Forum aktive Bürger). Mit 11 von 16 gültigen Stimmen setzte sich Gerd Walgenbach klar gegen seine Mitbewerber im ersten Wahlgang durch.

Da der Beigeordnete Ehrenbeamter auf Zeit ist, nahm Bürgermeister Mark Schwimmer vom Gewählten den Diensteid für Beamte in Thüringen ab: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Anschließend erfolgte die Ernennung von Herrn Gerd Walgenbach zum Ehrenbeamten auf Zeit als Beigeordneter der Stadt Schalkau ebenfalls durch den Bürgermeister Mark Schwimmer.

  

In seiner Antrittsrede bedankte sich Herr Walgenbach für das ihm entgegengebrachte Vertrauen beim Stadtrat. Seine Aufgabe als Beigeordneter wolle er unparteiisch, sachorientiert und immer zum Wohle der Stadt Schalkau, ihrer Ortsteile und ihrer Bürger ausüben.

Als dienstältester Stadtrat bringt Gerd Walgenbach in sein neues Amt als Beigeordneter die Erfahrungen von mehr als 24 Jahren als Stadtratsmitglied ein, ein Erfahrungsschatz, den es noch lange Zeit zum Wohle der Stadt Schalkau einzusetzen gilt.

Ich wünsche Gerd Walgenbach viel Freude in seinem neuen Amt, viele gute Ideen, das richtige Augenmaß für das Machbare und das Gespür für die richtigen Entscheidungen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm.

 

Mark Schwimmer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Jahreshauptversammlung Schützengesellschaft Schalkau 1741 e.V.

Am 9. März 2024 hat die Schützengesellschaft Schalkau 1741 e.V. in ihrer Jahreshauptversammlung einen neuen Vorstand gewählt.

Hier die Namen der neuen Vorstandsmitglieder:
Alexander Reuter                    1. Schützenmeister
Phillip Krämer                         2. Schützenmeister
Peter Wache                           Schatzmeister
Dana Krämer                          Schriftführer
Reiner Fischer                        Jugendwart
Daniel Beger                          Festausschuss
Günter Michaelis                     Mitglied besondere Zwecke  

Wir gratulieren dem neuen Vorstand und bedanken uns ganz herzlich bei dem Scheidenden, besonders bei dem 1. Schützenmeister Wolfgang Gutt, der 24 Jahre lang dem Verein vorstand. Sein Einfühlungsvermögen und seine Menschlichkeit zeichnen ihn besonders aus. Wir freuen uns auch mit der neuen Besetzung auf gute Zusammenarbeit.
 

Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Theuern

Ebenfalls am 9. März 2024 wurde in Theuern gewählt.

Die Freiwillige Feuerwehr Theuern wählte in der Hauptversammlung Thomas Karl zum Wehrführer und Sebastian Siegel zum stellvertretenden Wehrführer. Beide wurden somit in ihrem Amt bestätigt. Wir sagen herzlichen Dank für die bisher geleistete Arbeit und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Projekte.

       

Kontakt und Öffnungszeiten

Anschrift Markt 1    96528 Schalkau   Öffnungszeiten der Stadtverwaltung  
Telefon 036766 - 291 - 0   Montag und Mittwoch geschlossen
Fax 036766 - 291 - 26   Dienstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Facebook Stadt Schalkau   Freitag  9.00 – 12.00 Uhr