Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die ab 2024 beginnende Amtsperiode statt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10.10.2022 (3221-1169/2017, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 45/2022) sind bis zum 15.06.2023 durch die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Sie sollen mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffen enthalten. Für das Amtsgericht Sonneberg sind insgesamt 66 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen - durch die Stadt Schalkau sind 4 Personen zu benennen.
Voraussetzungen für die Schöffentätigkeit sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
- Wohnsitz in Schalkau oder den Ortsteilen
- Gesundheitliche Eignung (zur Teilnahme an den Verhandlungen)
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (z. B. Privatinsolvenz)
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge für die Aufnahme von geeigneten Personen in die Vorschlagsliste können jederzeit bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung Schalkau eingereicht werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen und bei Fragen ist Frau Klopf (Tel.: 036766/29115 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Das Bewerbungsformular finden Sie auch unter Downloads auf unserer Internetseite www.schalkau.de
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen